Ihr Partner für Sauberkeit und Qualität
SBE-Expert GmbH – Vertrauen durch Erfahrung, Glanz durch Qualität. Entdecken Sie unsere professionellen Reinigungsdienstleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Von der Büroreinigung über die Wohnungs- und Haushaltsreinigung bis zur Unterhaltsreinigung – wir sorgen für Sauberkeit und Wohlfühlen.Zusätzlich bieten wir spezialisierte Services wie Hochdruckreinigung, Blast Cleaning und das Reinigen von Dachrinnen an. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erleben Sie, wie wir Ihr Umfeld zum Strahlen bringen!
Über SBE-Expert GmbH
Wir sind SBE-Expert GmbH Ihre erste Wahl für professionelle Reinigungsservices und Bauleistungen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Büroreinigung
- Haushaltsreinigung
- Fensterreinigung
- Industriereinigung
- Hochdruckreinigung
- Dachrinnenreinigung
- Winterdienst
- und vieles mehr!


8
Jahre Erfahrung
2k
Zufriedene Kunden
3.5k
Reinigungsprojekte abgeschossen
Büroreinigung
Eine saubere Büroumgebung ist der Schlüssel zu Produktivität und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Unsere professionelle Büroreinigung sorgt nicht nur für hygienische Sauberkeit, sondern auch für ein angenehmes Arbeitsklima. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team, das Ihr Büro gründlich reinigt und desinfiziert. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Arbeit. Lassen Sie uns die Reinigung übernehmen, damit Sie sich wohlfühlen und Ihre besten Leistungen erbringen können!

Haushaltsreinigung
Eine gründliche Haushaltsreinigung ist für jede Wohnung oder jedes Familienhaus von entscheidender Bedeutung, um ein Wohlgefühl Zuhause zu schaffen. Saubere Räume fördern nicht nur die Gesundheit, sondern tragen auch zu einer harmonischen und einladenden Atmosphäre bei. Durch regelmäßige Reinigung können Staub, Allergene und Schmutz effektiv entfernt werden, was besonders für Familien mit Kindern und Haustieren wichtig ist. Egal, ob es darum geht, Böden zu wischen, Fenster zu putzen oder die Küche gründlich zu reinigen, die richtige Haushaltsreinigung sorgt dafür, dass sich alle Bewohner wohlfühlen und in einem gepflegten Umfeld leben. Investieren Sie in Ihre Wohnqualität und genießen Sie ein sauberes und freundliches Zuhause!

Hochdruckreinigung
Mit einem Hochdruckreiniger wird die Hochdruckreinigung zum Kinderspiel. Ob terassenplatten, Fassaden oder Fahrzeuge – mit dem leistungsstarken Wasserstrahl entfernen wir selbst hartnäckigen Schmutz, Moos und Algen im Handumdrehen. Unser Hochdruckreiniger sorgt dafür, dass alles sauber und zum Blinken glänzt, sodass Sie mehr Zeit haben, die sauberen Flächen zu genießen!

Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung spielt eine entscheidende Rolle in der Instandhaltung und Werterhaltung von Immobilien. Sie umfasst verschiedene Dienstleistungen, wie die Reinigung von Büros, Treppenhäusern und Fassaden, sowie die Pflege von Außenanlagen. Durch regelmäßige Reinigung und Wartung wird nicht nur ein sauberes und hygienisches Umfeld geschaffen, sondern auch die Lebensdauer der Gebäude und Einrichtungen verlängert. Professionelle Gebäudereinigungsunternehmen setzen moderne Techniken und umweltfreundliche Reinigungsmittel ein, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in Zeiten von erhöhten Hygieneanforderungen ist eine gründliche Gebäudereinigung unerlässlich, um das Wohlbefinden der Bewohner und Nutzer sicherzustellen.

Industriereinigung
Die Industriereinigung spielt eine entscheidende Rolle in der Aufrechterhaltung von Hygiene und Sicherheit in Produktionsstätten. Durch gezielte Reinigungsmaßnahmen werden nicht nur Maschinen und Anlagen von Schmutz und Ablagerungen befreit, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt. Regelmäßige Industriereinigungen sind notwendig, um die Effizienz der Produktion zu steigern und potenzielle Störfaktoren zu minimieren. Zudem tragen sie dazu bei, die Lebensdauer von Maschinen zu verlängern und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Unternehmen, die auf professionelle Industriereinigungsdienste setzen, profitieren von einer saubereren, sichereren und produktiveren Arbeitsumgebung.

Wer wir sind
SBE-Expert GmbH – Vertrauen durch Erfahrung, Glanz durch Qualität
✨ Willkommen bei SBE-Expert GmbH – Ihre Experten für herausragende Sauberkeit in allen Bereichen! ✨
Sauberkeit ist der Schlüssel zu Vertrauen, Wohlbefinden und Erfolg. Bei SBE-Expert GmbH haben wir uns genau darauf spezialisiert. Mit jahrelanger Erfahrung, einem hochqualifizierten Team und einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit garantieren wir Ihnen nicht nur eine makellose Sauberkeit, sondern auch eine rundum positive Erfahrung.
Ganz gleich, ob es sich um private oder gewerbliche Objekte handelt – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Reinigungsdienste, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Verlassen Sie sich auf SBE-Expert GmbH, wenn es um höchste Qualität und absolute Zuverlässigkeit geht!
Unsere Leistungen im Detail – Perfekte Sauberkeit, auf die Sie sich verlassen können:
🏢 Büroreinigung – Ihr Arbeitsplatz, unser Anliegen:
Ein sauberes Büro sorgt nicht nur für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, sondern steigert auch die Produktivität und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Wir kümmern uns um die regelmäßige Reinigung Ihrer Büroräume, Konferenzräume und Gemeinschaftsflächen – damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
🏠 Wohnungs- & Haushaltsreinigung – Ihr Zuhause, in besten Händen:
Ob Wohnung oder Haus, wir sorgen für eine gründliche und zuverlässige Reinigung, die Ihnen den Alltag erleichtert. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und genießen Sie ein sauberes und behagliches Zuhause – ohne großen Aufwand.
🧽 Unterhaltsreinigung – Für dauerhaft gepflegte Räume:
Die regelmäßige Pflege Ihrer Räume ist entscheidend, um eine langfristige Sauberkeit zu gewährleisten. Wir bieten maßgeschneiderte Pläne für Unterhaltsreinigungen, sodass Ihre Objekte immer in bestem Zustand bleiben.
🏭 Industriereinigung – Effizient und gründlich, auch bei großen Flächen:
Die Reinigung von Industrieanlagen erfordert spezielles Fachwissen und professionelle Ausrüstung. SBE-Expert GmbH sorgt dafür, dass Ihre Produktionsstätten und Hallen stets sauber, sicher und effizient sind – ganz gleich, wie anspruchsvoll die Aufgaben auch sein mögen.
🚧 Bauendreinigung – Nach dem Bau, ist vor der Sauberkeit:
Nach Renovierungen oder Neubauten hinterlassen Staub und Rückstände oft einen unangenehmen Eindruck. Unsere Bauendreinigung sorgt dafür, dass alles blitzblank und bezugsfertig wird – so können Sie sich sofort wohlfühlen.
🏢 Treppenhausreinigung – Der erste Eindruck zählt:
Der Eingangsbereich und das Treppenhaus sind oft das erste, was Besucher sehen. Sorgen Sie für einen makellosen Eindruck mit unserer professionellen Treppenhausreinigung. Ihre Kunden, Mitarbeiter und Bewohner werden den Unterschied bemerken!
🪟 Fenster- & Glasreinigung – Streifenfrei und glänzend:
Lassen Sie Sonnenstrahlen durch strahlend saubere Fenster in Ihre Räume! Unsere Fensterreinigung sorgt nicht nur für klare Sicht, sondern auch für den nötigen Glanz, der Ihre Räume erstrahlen lässt.
Warum SBE-Expert GmbH? – Diese Gründe sprechen für uns:
Langjährige Erfahrung & ein Team von Experten:
Wir bringen jahrelange Erfahrung in der Reinigungsbranche mit und haben ein professionelles Team, das sich ständig weiterbildet und auf dem neuesten Stand der Technik arbeitet.
Verwendung von modernen, umweltfreundlichen Reinigungsmitteln:
Wir setzen auf innovative, nachhaltige Reinigungsmethoden und umweltfreundliche Produkte, um Ihre Räume nicht nur sauber, sondern auch gesund und umweltbewusst zu reinigen.
Flexible Terminvereinbarung – auch kurzfristig:
Unsere Kunden schätzen unsere Flexibilität. Ob regelmäßig oder in dringenden Fällen – wir passen uns Ihren Zeitplänen an und können auch kurzfristige Termine realisieren.
Faire und transparente Preise – ohne versteckte Kosten:
Bei uns gibt es keine bösen Überraschungen. Unsere Preise sind fair und transparent. Sie wissen immer genau, wofür Sie bezahlen – ohne versteckte Zusatzkosten.
Zufriedenheitsgarantie – Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Ziel:
Sollte etwas nicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit sein, nehmen wir uns sofort der Angelegenheit an und korrigieren es. Unsere Zufriedenheitsgarantie steht für unseren Anspruch an höchste Qualität und Service.
SBE-Expert GmbH – Ihr Partner für Sauberkeit, dem Sie vertrauen können.
Gönnen Sie sich den Luxus einer professionellen Reinigung und genießen Sie die Vorteile, die saubere Räume mit sich bringen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen, das perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
SBE-Expert GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)- Werkverträge
SBE-Expert GmbH
Hinweis: Im Folgenden wird der Text in männlicher Form verfasst. Dies hat den Grund der besseren Lesbarkeit.
Es wurde nicht genderspezifisch verfasst und deutet demnach nicht auf Bevorzugung bestimmter Geschlechter.
- Allgemeines - Geltungsbereich
- Die Gesellschaft SBE-Expert GmbH im folgenden Auftragnehmer genannt, schließt sämtliche Verträge / Werkverträge / Rahmenverträge über Reinigungs- Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen ab.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten in Verbindung mit einem Werkvertrag / Rahmenvertrag.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen mit dem Auftraggeber verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen.
- Sollte der Geltung widersprochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, ohne dass Ansprüche seitens des Auftraggebers entstehen.
2. Allgemeines Gleichbehandlungsgrundsatz
- Die SBE-Expert GmbH versichert, ein Beschwerdesystem im Unternehmen installiert zu haben. Die Arbeitnehmer wurden gemäß § 12 AGG geschult. Im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht wird der Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 2 AGG geeignete und vorbeugende Maßnahmen treffen, die den Arbeitnehmer vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen.
3. Vertragsschluss/ Angebot/ Kündigung
- Verträge gelten als abgeschossen und sind erst dann verbindlich, wenn eine unterschriebene Vertragsurkunde bei den Vertragsparteien vorliegt.
- Gegenstand der Dienstleistung des Auftragnehmers ist aus dem jeweiligen Werkvertrag / Rahmenvertrag zu entnehmen. Im Allgemeinen betrifft dies die Durchführung von Reinigungs- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aller Art.
- Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch ein kostenloses Angebot über die auszuführenden Leistungen. Zur Erstellung des Angebotes wird ein bindender Ortstermin vereinbart. Ein Preis- Leistungsverzeichnis (Stundenverrechnungssätze) kann ohne einen Ortstermin vom Auftragsnehmer erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
- Ist das Angebot zugesandt, erhält der Auftraggeber bzw. Interessent eine Frist zur Rückmeldung zum Angebot. Meldet er sich nicht innerhalb der Frist zurück, so ist das Angebot ggf. hinfällig, da sich in dieser Zeit die Gegebenheiten (Verschmutzungsgrad, Baumaßnahmen etc.) verändert haben können.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind bei Vertragsschluss für beide Vertragspartner bindend. Preisänderungen aufgrund geänderter Abmessungen, Stückzahlen, Nacharbeiten oder nicht bei Objektbegehung oder Leistungserfassung gezeigten und zu erledigenden Arbeiten, behaltet sich der Auftragnehmer vor.
- Der Auftraggeber ist mit seiner schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Auftragserteilung an seinen Auftrag gebunden.
- Weitere Vertragsbestandteile sind die Objektbegehung, das Leistungsverzeichnis, die Verrechnungssätze für Sonderleistungen und die besonderen Geschäftsbedingungen für die konkrete Angebotsart, sofern sie benannt bzw. beschrieben sind. Bei Auftragserteilung sowie Auftragsbestätigung sind dem Auftragnehmer alle notwendigen Angaben, die zu einer reibungslosen Auftragsabwicklung benötigt werden, vorzulegen.
- Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Art, die Anzahl der Arbeitskräfte und der Zeitaufwand liegen im Ermessen des Auftragnehmers.
- Wird ein geschlossener Vertrag vor Durchführung der übertragenen Arbeiten einvernehmlich aufgehoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin angefallenen Bearbeitungskosten an den Auftragnehmer zu entrichten.
- Falls nicht gesondert vereinbart, gelten die abgeschlossenen Verträge auf unbestimmte Dauer. Bei Verträgen, ohne ein Festes Enddatum z.B. für wiederkehrende, periodische Dienstleistungen, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum jeweiligen Monatsende. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über die Stilllegung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen 3 Monate vor der beabsichtigten Kündigung, fristgerecht mittzuteilen.
- Bei befristeten Verträgen gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende. Der Auftraggeber hat fristgerecht vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen, andernfalls verlängert der Vertrag sich um weitere 12 Monate.
- In jedem Fall einer Kündigung, hat die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Maßgebend für den fristgerechten Eingang der Kündigung, ist der Zugang beim Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung des abgeschlossenen Vertrags berechtigt, wenn:
- Nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die zu Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben oder dieser mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug gerät.
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein solches droht
- der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht
- der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen verstößt
- der Auftraggeber eine Preisanpassung nicht akzeptiert
- Ist der Auftragnehmer in Folge höherer Gewalt nicht in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn der Auftraggeber durch höhere Gewalt verhindert wird, die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers annehmen zu können (Brand, Sabotage, Streik, Aussperrung usw.).
- Die Möglichkeit einer Kündigung der Vertragsparteien aus wichtigem Grund (z.B. Zuwiderhandlung bei nicht Erfüllung der Vertragsbestandteile trotz Mahnung oder bei Verweigerung der Vergütung für bereits in Anspruch genommener Dienstleistungen), bleibt unberührt.
4. Art und Umfang der Leistungs- und Qualitätssicherung
- Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen selbst, indem er die erforderlichen Arbeitskräfte stellt. Zudem versichert der Auftragnehmer, zuverlässiges sowie geeignetes Personal einzusetzen und die Arbeiten Fach- und Leistungsgerecht zu erbringen. Im Bedarfsfall behaltet der Auftragnehmer sich vor, die Dienstleistungen mit qualifizierten Partnerunternehmen vorzunehmen.
- Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.
- Dem Personal des Auftragnehmers ist es strengstens untersagt, Einblick in die im Gebäude liegenden Geschäftspapiere, Akten und Ähnliche Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen. Zuwiderhandlungen werden auf Forderung des Auftraggebers mit sofortiger Entfernung des betroffenen Personals aus dem Arbeitsbereich geahndet.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung: Das zur vereinbarten Dienstleistung notwendige kalte und warme Wasser, Strom, Verbrauchsmittel, geeignete verschließbare Räume für Kleiderablage und Aufenthalt des Personals, sowie Sanitäreinrichtungen / Toiletten für die körperliche Hygiene und geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Material, Geräten, Maschinen und dergleichen.
- Der Auftragnehmer versichert, die vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellte Energie, Verbrauchsmittel, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, pfleglich zu behandeln und ggf. sparsam zu verbrauchen.
- Das erforderliche Entfernen von Abdeckmaßnahmen anderer Gewerke stellt keine Nebenleistung im Sinne der VOB, Teil B, DIN 1961, Â § 2 Ziffer 1 dar und wird zusätzlich berechnet.
- Die zu bearbeitenden Flächen bzw. vertraglich vereinbarte Objekte müssen zu den vereinbarten Terminen frei zugänglich sein. Überstellte, blockierte oder beschädigte Flächen/ Objekte, die nicht bearbeitet/ begeht werden können oder zum Zeitpunkt der Dienstleistung nicht zugänglich sind, berechtigen nicht zur Rechnungskürzung. Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, die zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen, Pläne sowie Informationen zur Verfügung, die zur Erbringung der Vertragsleistung maßgeblich sind.
- Der Auftraggeber versichert, sofern durch neue Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsweisen die vereinbarte Leistung einfacher erbracht wird, sich der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung nicht reduziert wird.
- Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallverhütung.
- Witterungsbedingt kann es dazu kommen, dass eventuell die Arbeiten nicht durchgeführt bzw. nicht vertragsgemäß durchgeführt werden können (z.B. starker Schneefall, Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, Wind, Hitze o.ä.). Bei Eintritt dieser Witterung wird die Dienstleistung nur auf gesonderten ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers durchgeführt. Ob eine Möglichkeit der Reinigung besteht, ist vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Ggf. werden sodann Zuschläge fällig.
- Die für die Durchführung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen bzw. -bestimmungen erforderlichen Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu liefern oder zu stellen. Die speziellen Unterweisungen des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erfolgen durch einen Beauftragten des Auftraggebers. Hiervon sind Grundunterweisungen im Sinne des DGUV ausgenommen. Diese erfolgen durch den Auftragnehmer beauftragten Personal.
- Im Übrigen sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachte
5. Auftragserfüllung / Abnahme und Reklamation
- Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen Einwendungen erhebt.
- Reklamationen des Auftraggebers müssen gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter präziser Angabe des Mangels, insbesondere Art des Mangels sowie Angabe der genauen Stelle, an dem der Mangel aufgetreten ist, erhoben werden.
- Im Falle begründeter, konkreter Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich spätestens mit der nächsten Reinigung beheben. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
- Eine Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne Zustimmung des Auftragnehmers an den beanstandeten Gegenständen oder Leistungen Veränderungen vorgenommen werden oder vorgenommen worden sind.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten grundsätzlich nicht die Gestellung von Hilfsmitteln wie Steiger, Gerüsten, Maschinen u. ä., es sei denn, mit dem Auftraggeber ist individuell etwas anderes vereinbart worden.
- Die Nettopreise sind auf der Grundlage des jeweils geltenden Lohntarifs kalkuliert. Treten nach Auftragserteilung tarifliche Lohnerhöhungen bzw. Änderungen der gesetzlichen Sozialleistungen ein, so ändert sich der Preis um die tarifliche Vereinbarung bzw. gesetzlichen Änderungen. Die Preisänderung hat jeweils Gültigkeit mit Inkrafttreten der neuen Tarifordnung oder Gesetzgebung. Die Preisanpassung ist dem Auftraggeber vorher schriftlich mitzuteilen.
- Eine angemessene Erhöhung der Preise insbesondere im Anbetracht der Inflationsrate bleibt vorbehalten.
- Die oben genannten Preisänderungen treten jeweils nach der schriftlichen Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft. Mehrarbeiten, die durch Bau- und Instandsetzungsarbeiten entstehen, bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und sind besonders zu vergüten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fahr- und Arbeitszeiten für sogenannte Fehlfahrten - also bei erfolgloser Anfahrt oder bei nur teilweise zu erledigenden Arbeiten, die nicht in die Risikosphäre des Auftragnehmers fallen - gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen, sofern dieser nicht rechtzeitig absagt.
- Sollte sich im Rahmen der Arbeitsdurchführung ergeben, dass Bauteile oder einzelne Bauabschnitte aufgrund notwendiger, fehlender Abdeckmaßnahmen einen starken Verschmutzungsgrad aufweisen, die einen erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen, so sind diese Mehrarbeiten zusätzlich abzurechnen.
- Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
- Falls nicht anders vereinbart erfolgt die Abrechnung unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten. Die Rechnungen sind ohne jeglichen Abzug (z.B. Skonto) in 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Gerät der Auftraggeber durch Überschreiten der Zahlungsfrist in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes und anfallende Mahnkosten zu begleichen.
- Ändert sich während der Auftragsabwicklung der Umsatzsteuersatz, so wird der Auftrag bis zum Stichtag mit dem alten und der Rest mit dem neuen Steuersatz abgerechnet.
- Ist der Auftraggeber in Annahmeverzug der Leistung des Auftragnehmers, mit der Zahlung im Rückstand oder tritt eine Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers ein oder wird mit dem Auftragnehmer eine ungünstige Beurteilung bekannt, so sind unbeschadet der vereinbarten Bedingungen sämtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftragnehmer kann weitere Leistungen verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllen verlangen, bis der Auftraggeber alle dem Auftragnehmer gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat. In diesem Falle kann der Auftragnehmer auch weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, ohne dass der Auftraggeber deshalb vom Vertrag zurücktreten kann.
- Die Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen vom Auftraggeber entgegenzunehmen. Demgemäß befreien an die Mitarbeiter geleistete Zahlungen nicht von der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
- Arbeitsfreie Tage (z. B. durch Streik, Werksferien usw.) reduzieren die vereinbarten Monats- und Jahrespauschalpreise bzw. Pauschalpreise für periodische Dienstleistungen nicht.
- Der Auftragnehmer ist über eine Verlegung oder Schließung des Betriebs (z. B. bei Betriebsurlaub) im Vorfeld entsprechend rechtzeitig zu unterrichten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder mittelbar nach Beendigung des Auftrages vorzulegende Tätigkeitsnachweise / Abnahmescheine zu unterzeichnen.
- Folgende Umstände berechtigen zu einer Nachberechnung entweder nach Aufmaß oder nach Zeitmaß (Stundenverrechnungssätze), sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gründen nicht vorhersehbar waren:
- Nachträge und Sonderwünsche sowie Nebenleistungen
- Besonders schwer zugängliche zu bearbeitende Bereiche
- Besondere Techniken oder sonstige versteckte Mängel des Objekts
- Erforderliche Schutzmaßnahmen (z.B. Atemschutzmasken, Schutzanzug)
- Für Leistungen, die von anderen Gewerken nicht erledigt wurden und eine Behinderung darstellen bzw. zur ordentlichen Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers notwendig sind (z.B. Freirumen von zu bearbeiteten Stellen/ Objekten)
- Bei sonstigen besonderen Schwierigkeiten, künstlerischen Bauteilen, besonderen Maßnahmen bezüglich des Denkmalschutzes oder ähnlichem
- Sowie Verzögerungen der Arbeiten des Auftragnehmers über eine vereinbarte Zeit oder aber Zeitraum hinaus aus Gründen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.
- Zahlungen können nur mit schuldbefreiender Wirkung unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer an den Auftragnehmer bzw. auf dessen Konten geleistet werden.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist gegenüber dem Auftragnehmer nur mit unstreitigen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.
7. Gewährleistung / Haftung
- Für Schäden, die aufgrund früherer Vorbehandlungen, Umwelteinflüssen oder alterungsbedingt entstanden sind, während der Ausführung der Tätigkeit auftreten und vorher nicht sichtbar waren, wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
- Vorhandene Schäden an zu bearbeitenden Flächen sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, entfällt die Haftung des Auftragnehmers. Gleiches gilt, wenn Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeiten Beschädigungen entdeckt und diese Protokolliert.
- Für Schäden, die beim Erbringen der Leistung entstehen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm oder seien Erfüllungshilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Schadens zur Last fällt. In jedem Falle muss der Auftraggeber Gelegenheit zur Nachprüfung der Beanstandungen an Ort und Stelle geben. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit, wofür eine angemessene Frist vom Auftraggeber zu gewähren ist.
- Der Auftraggeber haftet für alle Personen- und Sachschäden, die schuldhaft, fahrlässig oder vorsätzlich durch ihn oder sein Personal bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden; er hat sich dagegen ausreichend zu versichern.
- Der Auftragnehmer haftet für die Schäden, die bei den Arbeiten vom Personal des Auftragnehmers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden, die innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
8. Übernahme von Arbeitnehmern / Vermittlungsprovision
- Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Vertrages, mit dem Arbeitnehmer des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis eingeht. Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstleistung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Dienstleistung, mit dem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Dienstleistung erfolgt ist.
- Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes zum Personal des Auftragnehmers ohne eine vorherige Dienstleistung, ein Arbeitsverhältnis eingeht.
- Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitnehmer des Auftragnehmers ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Auftragnehmer Indizien für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitnehmer darlegt, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde.
- In den Fällen der Ziffer 8.1 und 8.2 hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Auftragnehmer zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme des Arbeitnehmers 3 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen beträgt die Vermittlungsprovision im Falle einer Übernahme innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn der Dienstleistung ebenfalls 3 Bruttomonatsgehälter, bei einer Übernahme ab 12 Monate nach Beginn der Dienstleistung 2,5 Bruttomonatsgehälter.
- Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens aber das zwischen dem Auftragnehmer und dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttomonatsgehalt. Der Auftraggeber legt dem Auftragnehmer eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages vor. Bei Unterbrechungen in der Dienstleistung ist der Beginn der letzten Dienstleistung vor Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Die Vermittlungsprovision ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Eingang der Rechnung.
- Wird der Mitarbeiter aufgrund eines freien Mitarbeitervertrages bzw. eines Vertrages mit einem Selbständigen für den Auftraggeber tätig, gelten die Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass anstatt des Bruttomonatsgehaltes, das zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter vereinbarte, monatliche Honorar die Basis der Berechnungsgrundlage bildet.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle der Vermittlung des Arbeitnehmers in ein Ausbildungsverhältnis mit dem Auftraggeber. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist in diesem Falle die zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitnehmer vereinbarte Bruttoausbildungsvergütung, mindestens aber das zwischen den Auftragnehmer und dem Arbeitnehmer zuletzt vereinbarte Bruttomonatsgehalt.
- Jegliche Übernahmen oder Abwerbungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers, haben in vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer zu erfolgen.
9. Tarifzugehörigkeit
10. Geheimhaltung/Datenschutz
- Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber irgendwelchen übermittelten Daten, insbesondere Angebote, Preise, Kenntnisse oder Erfahrungen („Informationen“) schriftlich, mündlich oder auf anderen Wegen weiterzugeben. Diese sind geistiges Eigentum. Die besagte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein bekannt werden, ohne die vorliegende Verpflichtung zu brechen, oder die dem Auftraggeber nachweislich vor Erhalt der Informationen oder zu einem späteren Zeitpunkt bereits bekannt waren, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung zu verstoßen.
- Alle Rechte (einschließlich gewerblicher Schutz- und Urheberrechte) bezüglich bekannt gegebener Informationen bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe ermächtigt die Vertragsparteien nicht, die Informationen für andere Zwecke als die vereinbarten zu nutzen.
- Die Geheimhaltung gilt auch für Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Mitarbeiter nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des Berechtigten an Dritte weitergeben.
- Auftragnehmer und der Auftraggeber beachten das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweiligen Fassung.
11. Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien ist am Sitz der jeweiligen
Niederlassung von SBE-Expert GmbH. - Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus der mit dem Auftraggeber bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Wechsel und Scheckforderungen sowie für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, bei dem für Duisburg zuständigen Amts- oder Landgericht; unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand. SBE-Expert GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Auf das zwischen dem Auftraggeber und SBE-Expert GmbH bestehende Vertragsverhältnis sowie alle sonstigen zwischen diesen Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit zwingendes Recht der Europäischen Union dies erfordert, gelten auch diese Bestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Werkvertrages/ Rahmenvertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Werkvertrag / Rahmenvertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Werkvertrags / Rahmenvertrags hiervon unberührt. In diesem Falle haben die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem Zweck des Werkvertrags / Rahmenvertrags möglichst weitgehend entspricht.
12. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Die von dem Auftragnehmer beschäftigten Arbeitnehmer, sind hierzu nicht berechtigt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind mit den Vertragsparteien zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
Die jeweils aktuelle AGB der SBE-Expert GmbH hängt zur Einsicht in den Geschäftsräumen auf der aus. Weiterhin ist es in der aktuellen Fassung auf der Homepage www.sbe-expert.com aufrufbar. Zudem wird es als Bestandteil eines Werkvertrages und Angebots als Anhang beigefügt.
Kontakt
Telefon: 01794062569
E-Mail: info@sbe-expert.com
Adresse: Aue 34, Wuppertal, 42103, Nordrhein-westfalen, Deutschland
